Kennzeichen VOF: Vilshofen (auslaufend)
DVOF
VOF stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Vilshofen. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig sind heute die Zulassungsbehörden des Landkreises Passau und des Landkreises Deggendorf.
Zulassungsstellen im Landkreis Passau
- Kfz-Zulassungsstelle Salzweg
Passauer Str. 39, 94121 Salzweg - Kfz-Zulassungsstelle Hauzenberg (Nebenstelle)
Bahnhofstr. 18, 94051 Hauzenberg - Kfz-Zulassungsstelle Pocking (Nebenstelle)
Simbacher Str. 16, 94060 Pocking - Kfz-Zulassungsstelle Vilshofen (Nebenstelle)
Kapuzinerstr. 21, 94474 Vilshofen - Kfz-Zulassungsstelle Deggendorf
Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte im heutigen Kreis
Landkreis Passau: Vilshofen an der Donau, Pocking, Hauzenberg, Bad Griesbach i.Rottal, Fürstenzell, Bad Füssing, Ortenburg, Ruhstorf a.d.Rott, Tiefenbach, Salzweg, Hutthurm, Untergriesbach - alle Gemeinden des Landkreises Passau
Landkreis Deggendorf: Deggendorf, Plattling, Osterhofen, Hengersberg, Schöllnach, Bernried, Metten, Winzer, Offenberg, Künzing, Stephansposching, Grafling - alle Gemeinden des Landkreises Deggendorf
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich VOF noch als neues Kennzeichen?
- Nein. VOF ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das VOF trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich VOF abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).