Kennzeichen VB: Vogelsbergkreis
DVB
VB ist das Kfz-Kennzeichen des Vogelsbergkreises in Hessen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises.
Zulassungsstellen für VB
- Kfz-Zulassungsstelle Lauterbach
Bahnhofstr. 79, 36341 Lauterbach - Kfz-Zulassungsstelle Alsfeld (Nebenstelle)
Hersfelderstr. 57, 36304 Alsfeld
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Vogelsbergkreis
Orte mit dem Kennzeichen VB
Alsfeld, Lauterbach (Hessen), Schotten, Schlitz, Mücke, Homberg (Ohm), Herbstein, Grebenhain, Wartenberg, Kirtorf, Freiensteinau, Schwalmtal - alle Gemeinden des Vogelsbergkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen VB?VB ist das Kennzeichen des Vogelsbergkreises in Hessen.Antwort
VB ist das Kennzeichen des Vogelsbergkreises in Hessen.
- Kann ich VB wählen, wenn ich im Vogelsbergkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: VB, ALS, LAT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: VB, ALS, LAT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit VB?Bei der Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich VB abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).