Kennzeichen ST: Kreis Steinfurt
DST
ST ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt.
Zulassungsstellen für ST
- Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt
Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt - Kfz-Zulassungsstelle Rheine (Nebenstelle)
Bayernstr. 58, 48429 Rheine - Kfz-Zulassungsstelle Tecklenburg (Nebenstelle)
Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Steinfurt
Orte mit dem Kennzeichen ST
Rheine, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt, Lengerich, Ochtrup, Hörstel, Neuenkirchen, Lotte, Mettingen, Recke - alle Gemeinden des Kreises Steinfurt
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ST?ST ist das Kennzeichen des Kreises Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.Antwort
ST ist das Kennzeichen des Kreises Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich ST wählen, wenn ich im Kreis Steinfurt wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ST, TE, BF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ST, TE, BF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ST?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ST abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).