Kennzeichen SNH: Sinsheim Elsenz (auslaufend)
DSNH
SNH stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Sinsheim Elsenz. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises.
Zulassungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis
- Kfz-Zulassungsstelle Wiesloch
Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch - Kfz-Zulassungsstelle Sinsheim (Kreis Nebenstelle)
Muthstr. 4, 74889 Sinsheim - Kfz-Zulassungsstelle Weinheim (Kreis Nebenstelle)
Röntgenstr. 2, 69469 Weinheim
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis
Orte im heutigen Kreis
Weinheim, Sinsheim, Wiesloch, Leimen, Schwetzingen, Hockenheim, Walldorf, Eppelheim, Sandhausen, Schriesheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen - alle Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich SNH noch als neues Kennzeichen?Nein. SNH ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das SNH trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.Antwort
Nein. SNH ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das SNH trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich SNH abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).