Kennzeichen SLK: Salzlandkreis
DSLK
SLK ist das Kfz-Kennzeichen des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Salzlandkreises.
Zulassungsstellen für SLK
- Kfz-Zulassungsstelle Bernburg (Saale)
Kalistraße 11, 06400 Bernburg (Saale) - Kfz-Zulassungsstelle Aschersleben (Nebenstelle)
Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Salzlandkreis
Orte mit dem Kennzeichen SLK
Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe), Aschersleben, Staßfurt, Calbe (Saale), Könnern, Barby, Seeland, Bördeland, Hecklingen, Nienburg (Saale), Güsten - alle Gemeinden des Salzlandkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen SLK?SLK ist das Kennzeichen des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt.Antwort
SLK ist das Kennzeichen des Salzlandkreises in Sachsen-Anhalt.
- Kann ich SLK wählen, wenn ich im Salzlandkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: SLK, ASL, BBG, SBK, SFT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: SLK, ASL, BBG, SBK, SFT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit SLK?Bei der Zulassungsstelle des Salzlandkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Salzlandkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich SLK abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).