Kennzeichen SEE: Landkreis Märkisch-Oderland
DSEE
SEE ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Märkisch-Oderland.
Zulassungsstelle für SEE
- Kfz-Zulassungsstelle Strausberg
Am Biotop12, 15344 Strausberg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Märkisch-Oderland
Orte mit dem Kennzeichen SEE
Strausberg, Neuenhagen bei Berlin, Hoppegarten, Rüdersdorf bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Fredersdorf-Vogelsdorf, Bad Freienwalde (Oder), Altlandsberg, Wriezen, Müncheberg, Seelow, Rehfelde - alle Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen SEE?SEE ist das Kennzeichen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg.Antwort
SEE ist das Kennzeichen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg.
- Kann ich SEE wählen, wenn ich im Landkreis Märkisch-Oderland wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: SEE, MOL, FRW, SRB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: SEE, MOL, FRW, SRB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit SEE?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Märkisch-Oderland. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Märkisch-Oderland. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich SEE abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).