Kennzeichen SDL: Landkreis Stendal
DSDL
SDL ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Stendal in Sachsen-Anhalt. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Stendal.
Zulassungsstelle für SDL
- Kfz-Zulassungsstelle Stendal
Hospitalstr. 1-2, 39576 Stendal
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Stendal
Orte mit dem Kennzeichen SDL
Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, Osterburg (Altmark), Bismark (Altmark), Havelberg, Seehausen (Altmark), Schönhausen (Elbe), Altmärkische Höhe, Arneburg, Klietz, Goldbeck - alle Gemeinden des Landkreises Stendal
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen SDL?SDL ist das Kennzeichen des Landkreises Stendal in Sachsen-Anhalt.Antwort
SDL ist das Kennzeichen des Landkreises Stendal in Sachsen-Anhalt.
- Kann ich SDL wählen, wenn ich im Landkreis Stendal wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: SDL, OBG, HV. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: SDL, OBG, HV. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit SDL?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Stendal. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Stendal. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich SDL abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).