Kennzeichen RU: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
DRU
RU ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Zulassungsstelle für RU
- Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld
Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
- SLF Saalfeld-Rudolstadt
Orte mit dem Kennzeichen RU
Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Unterwellenborn, Königsee, Bad Blankenburg, Uhlstädt-Kirchhasel, Schwarzatal, Probstzella, Kaulsdorf, Leutenberg, Gräfenthal, Lehesten - alle Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen RU?RU ist das Kennzeichen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen.Antwort
RU ist das Kennzeichen des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in Thüringen.
- Kann ich RU wählen, wenn ich im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: RU, SLF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: RU, SLF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit RU?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich RU abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).