Kennzeichen ROT: Landkreis Ansbach
DROT
ROT ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Ansbach in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Ansbach.
Zulassungsstellen für ROT
- Kfz-Zulassungsstelle Dinkelsbühl (Nebenstelle)
Luitpoldstr. 5a, 91550 Dinkelsbühl - Kfz-Zulassungsstelle Feuchtwangen (Nebenstelle)
Jahnstr. 6, 91555 Feuchtwangen - Kfz-Zulassungsstelle Rotenburg ob der Tauber (Nebenstelle)
Bezoldweg 31b, 91541 Rotenburg ob der Tauber
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Ansbach
Orte mit dem Kennzeichen ROT
Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Heilsbronn, Herrieden, Neuendettelsau, Wassertrüdingen, Bechhofen, Windsbach, Dietenhofen, Leutershausen, Petersaurach - alle Gemeinden des Landkreises Ansbach
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ROT?ROT ist das Kennzeichen des Landkreises Ansbach in Bayern.Antwort
ROT ist das Kennzeichen des Landkreises Ansbach in Bayern.
- Kann ich ROT wählen, wenn ich im Landkreis Ansbach wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROT, AN, DKB, FEU. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROT, AN, DKB, FEU. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ROT?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ansbach. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ansbach. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ROT abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).