Kennzeichen ROS: Landkreis Rostock
DROS
ROS ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Rostock.
Zulassungsstellen für ROS
- Kfz-Zulassungsstelle Güstrow
Am Wall 3-5, 18273 Güstrow - Kfz-Zulassungsstelle Bad Doberan (Nebenstelle)
Am Waldrand 3, 18209 Bad Doberan
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Rostock
Orte mit dem Kennzeichen ROS
Güstrow, Bad Doberan, Teterow, Kühlungsborn, Bützow, Dummerstorf, Sanitz, Satow, Laage, Schwaan, Kröpelin, Elmenhorst/Lichtenhagen - alle Gemeinden des Landkreises Rostock
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ROS?ROS ist das Kennzeichen des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern.Antwort
ROS ist das Kennzeichen des Landkreises Rostock in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kann ich ROS wählen, wenn ich im Landkreis Rostock wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROS, LRO, GÜ, DBR, TET, BÜZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROS, LRO, GÜ, DBR, TET, BÜZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ROS?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Rostock. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Rostock. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ROS abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).