Kennzeichen ROK: Donnersbergkreis
DROK
ROK ist das Kfz-Kennzeichen des Donnersbergkreises in Rheinland-Pfalz. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Donnersbergkreises.
Zulassungsstellen für ROK
- Kfz-Zulassungsstelle Kirchheimbolanden
Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden - Kfz-Zulassungsstelle Eisenberg (Nebenstelle)
Hauptstr. 86, 67304 Eisenberg - Kfz-Zulassungsstelle Rockenhausen (Nebenstelle)
Bezirksamtsstr. 7, 67806 Rockenhausen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Donnersbergkreis
- KIB Donnersbergkreis
Orte mit dem Kennzeichen ROK
Eisenberg (Pfalz), Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Winnweiler, Göllheim, Bolanden, Kerzenheim, Albisheim (Pfrimm), Ramsen, Marnheim, Alsenz, Münchweiler an der Alsenz - alle Gemeinden des Donnersbergkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ROK?ROK ist das Kennzeichen des Donnersbergkreises in Rheinland-Pfalz.Antwort
ROK ist das Kennzeichen des Donnersbergkreises in Rheinland-Pfalz.
- Kann ich ROK wählen, wenn ich im Donnersbergkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROK, KIB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ROK, KIB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ROK?Bei der Zulassungsstelle des Donnersbergkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Donnersbergkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ROK abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).