Kennzeichen RN: Landkreis Havelland
DRN
RN ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Havelland in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Havelland.
Zulassungsstellen für RN
- Kfz-Zulassungsstelle Nauen
Goethestraße 59, 14641 Nauen - Kfz-Zulassungsstelle Rathenow
Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Havelland
Orte mit dem Kennzeichen RN
Falkensee, Rathenow, Nauen, Brieselang, Wustermark, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien, Premnitz, Ketzin/Havel, Milower Land, Friesack, Nennhausen - alle Gemeinden des Landkreises Havelland
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen RN?RN ist das Kennzeichen des Landkreises Havelland in Brandenburg.Antwort
RN ist das Kennzeichen des Landkreises Havelland in Brandenburg.
- Kann ich RN wählen, wenn ich im Landkreis Havelland wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: RN, HVL, NAU. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: RN, HVL, NAU. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit RN?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Havelland. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Havelland. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich RN abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).