Kennzeichen RC: Vogtlandkreis
DRC
RC ist das Kfz-Kennzeichen des Vogtlandkreises in Sachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Vogtlandkreises.
Zulassungsstelle für RC
- Kfz-Zulassungsstelle Plauen
Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Vogtlandkreis
Orte mit dem Kennzeichen RC
Plauen, Reichenbach im Vogtland, Auerbach/Vogtl., Oelsnitz/Vogtl., Treuen, Falkenstein/Vogtl., Klingenthal, Markneukirchen, Lengenfeld, Rodewisch, Weischlitz, Pausa-Mühltroff - alle Gemeinden des Vogtlandkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen RC?RC ist das Kennzeichen des Vogtlandkreises in Sachsen.Antwort
RC ist das Kennzeichen des Vogtlandkreises in Sachsen.
- Kann ich RC wählen, wenn ich im Vogtlandkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: RC, V, PL, OVL, AE. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: RC, V, PL, OVL, AE. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit RC?Bei der Zulassungsstelle des Vogtlandkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Vogtlandkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich RC abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).