Kennzeichen PZ: Landkreis Uckermark
DPZ
PZ ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Uckermark in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Uckermark.
Zulassungsstelle für PZ
- Kfz-Zulassungsstelle Prenzlau
Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Uckermark
Orte mit dem Kennzeichen PZ
Schwedt/Oder, Prenzlau, Templin, Angermünde, Nordwestuckermark, Lychen, Boitzenburger Land, Uckerland, Gartz (Oder), Brüssow, Casekow, Gramzow - alle Gemeinden des Landkreises Uckermark
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen PZ?PZ ist das Kennzeichen des Landkreises Uckermark in Brandenburg.Antwort
PZ ist das Kennzeichen des Landkreises Uckermark in Brandenburg.
- Kann ich PZ wählen, wenn ich im Landkreis Uckermark wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: PZ, UM, SDT, ANG, TP. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: PZ, UM, SDT, ANG, TP. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit PZ?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Uckermark. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Uckermark. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich PZ abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).