Kennzeichen PS: Stadt Pirmasens und Landkreis Südwestpfalz
DPS
PS ist das Kfz-Kennzeichen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz.
Zulassungsstellen für PS
- Kfz-Zulassungsstelle Pirmasens
Adam-Müller-Str. 69, 66954 Pirmasens - Kfz-Zulassungsstelle Zweibrücken (Nebenstelle)
Maxstr.1, 66482 Zweibrücken - Kfz-Zulassungsstelle Pirmasens
Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
- ZW Südwestpfalz, Zweibrücken, Stadt
Orte mit dem Kennzeichen PS
Landkreis Südwestpfalz: Rodalben, Contwig, Dahn, Waldfischbach-Burgalben, Hauenstein, Lemberg, Münchweiler an der Rodalb, Thaleischweiler-Fröschen, Bechhofen, Rieschweiler-Mühlbach, Heltersberg, Vinningen - alle Gemeinden des Landkreises Südwestpfalz
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen PS?PS ist das Kennzeichen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz.Antwort
PS ist das Kennzeichen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit PS?Bei den Zulassungsstellen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei den Zulassungsstellen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich PS abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).