Kennzeichen PRÜ: Eifelkreis Bitburg-Prüm
DPRÜ
PRÜ ist das Kfz-Kennzeichen des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm.
Zulassungsstellen für PRÜ
- Kfz-Zulassungsstelle Bitburg
Triererstr. 1, 54634 Bitburg - Kfz-Zulassungsstelle Prüm (Nebenstelle)
Teichstr. 16, 54595 Prüm
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
- BIT Eifelkreis Bitburg-Prüm
Orte mit dem Kennzeichen PRÜ
Bitburg, Prüm, Speicher, Irrel, Bollendorf, Arzfeld, Schönecken, Orenhofen, Bleialf, Neuerburg, Rittersdorf, Badem - alle Gemeinden des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen PRÜ?PRÜ ist das Kennzeichen des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.Antwort
PRÜ ist das Kennzeichen des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz.
- Kann ich PRÜ wählen, wenn ich im Eifelkreis Bitburg-Prüm wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: PRÜ, BIT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: PRÜ, BIT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit PRÜ?Bei der Zulassungsstelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich PRÜ abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).