Kennzeichen OLD: Oldenburg/Holstein (auslaufend)
DOLD
Das Wichtigste in Kürze
OLD stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Oldenburg/Holstein. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Kreises Ostholstein.
Zulassungsstelle im Kreis Ostholstein
- Kfz-Zulassungsstelle Eutin
Bürgermeister-Steenbock-Str.20, 23701 Eutin
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Ostholstein
Orte im heutigen Kreis
Bad Schwartau, Eutin, Stockelsdorf, Neustadt in Holstein, Ratekau, Fehmarn, Scharbeutz, Malente, Oldenburg in Holstein, Heiligenhafen, Timmendorfer Strand, Ahrensbök - alle Gemeinden des Kreises Ostholstein
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich OLD noch als neues Kennzeichen?
- Nein. OLD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das OLD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich OLD abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).