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Kennzeichen OLD: Oldenburg/Holstein (auslaufend)

Das Wichtigste in Kürze

OLD stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Oldenburg/Holstein. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Kreises Ostholstein.

Zulassungsstelle im Kreis Ostholstein

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Kreis Ostholstein

  • OH Ostholstein
  • EUT Eutin (auslaufend)

Orte im heutigen Kreis

Bad Schwartau, Eutin, Stockelsdorf, Neustadt in Holstein, Ratekau, Fehmarn, Scharbeutz, Malente, Oldenburg in Holstein, Heiligenhafen, Timmendorfer Strand, Ahrensbök - alle Gemeinden des Kreises Ostholstein

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Bekomme ich OLD noch als neues Kennzeichen?
Nein. OLD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das OLD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
Muss ich OLD abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).