Kennzeichen OHV: Landkreis Oberhavel
DOHV
OHV ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Oberhavel in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Oberhavel.
Zulassungsstelle für OHV
- Kfz-Zulassungsstelle Oranienburg
Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Oberhavel
Orte mit dem Kennzeichen OHV
Oranienburg, Hohen Neuendorf, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land, Zehdenick, Velten, Glienicke/Nordbahn, Oberkrämer, Löwenberger Land, Birkenwerder, Kremmen, Leegebruch - alle Gemeinden des Landkreises Oberhavel
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen OHV?OHV ist das Kennzeichen des Landkreises Oberhavel in Brandenburg.Antwort
OHV ist das Kennzeichen des Landkreises Oberhavel in Brandenburg.
- Kann ich OHV wählen, wenn ich im Landkreis Oberhavel wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: OHV, GRS, OR. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: OHV, GRS, OR. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit OHV?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Oberhavel. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Oberhavel. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich OHV abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).