Kennzeichen OC: Landkreis Börde
DOC
OC ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Börde.
Zulassungsstelle für OC
- Kfz-Zulassungsstelle Haldensleben
Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Börde
Orte mit dem Kennzeichen OC
Haldensleben, Oschersleben (Bode), Hohe Börde, Wanzleben-Börde, Oebisfelde-Weferlingen, Wolmirstedt, Barleben, Sülzetal, Niedere Börde, Eilsleben, Hötensleben, Gröningen - alle Gemeinden des Landkreises Börde
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen OC?OC ist das Kennzeichen des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.Antwort
OC ist das Kennzeichen des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.
- Kann ich OC wählen, wenn ich im Landkreis Börde wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: OC, BK, BÖ, HDL, WZL, WMS, OK. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: OC, BK, BÖ, HDL, WZL, WMS, OK. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit OC?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Börde. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Börde. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich OC abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).