Kennzeichen NP: Landkreis Ostprignitz-Ruppin
DNP
NP ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Zulassungsstelle für NP
- Kfz-Zulassungsstelle Neuruppin
Heinrich-Rau-Str. 27-30, 16816 Neuruppin
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Orte mit dem Kennzeichen NP
Neuruppin, Wittstock/Dosse, Kyritz, Fehrbellin, Rheinsberg, Wusterhausen/Dosse, Heiligengrabe, Neustadt (Dosse), Lindow (Mark), Temnitztal, Märkisch Linden, Dreetz - alle Gemeinden des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen NP?NP ist das Kennzeichen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg.Antwort
NP ist das Kennzeichen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg.
- Kann ich NP wählen, wenn ich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: NP, OPR, WK, KY. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: NP, OPR, WK, KY. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NP?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich NP abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).