Kennzeichen NOM: Landkreis Northeim
DNOM
NOM ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Northeim in Niedersachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Northeim.
Zulassungsstellen für NOM
- Kfz-Zulassungsstelle Northeim
von-Menzel-Str. 7, 37154 Northeim - Kfz-Zulassungsstelle Einbeck (Nebenstelle)
Hullerser Str. 19, 37574 Einbeck - Kfz-Zulassungsstelle Uslar (Nebenstelle)
Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 37170 Uslar
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Northeim
Orte mit dem Kennzeichen NOM
Einbeck, Northeim, Uslar, Dassel, Bad Gandersheim, Nörten-Hardenberg, Hardegsen, Katlenburg-Lindau, Moringen, Kalefeld, Bodenfelde, Solling (Landkreis Northeim) - alle Gemeinden des Landkreises Northeim
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen NOM?NOM ist das Kennzeichen des Landkreises Northeim in Niedersachsen.Antwort
NOM ist das Kennzeichen des Landkreises Northeim in Niedersachsen.
- Kann ich NOM wählen, wenn ich im Landkreis Northeim wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: NOM, GAN, EIN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: NOM, GAN, EIN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NOM?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Northeim. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Northeim. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich NOM abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).