Kennzeichen NEU: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
DNEU
Das Wichtigste in Kürze
NEU ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.
Zulassungsstellen für NEU
- Kfz-Zulassungsstelle Freiburg (Breisgau)
Stadtstr. 2, 79104 Freiburg (Breisgau) - Kfz-Zulassungsstelle Müllheim (Nebenstelle)
Bismarckstr. 3, 79379 Müllheim - Kfz-Zulassungsstelle Titisee-Neustadt (Nebenstelle)
Goethe Str. 7, 79821 Titisee-Neustadt
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Orte mit dem Kennzeichen NEU
Bad Krozingen, Müllheim im Markgräflerland, Breisach am Rhein, Titisee-Neustadt, Neuenburg am Rhein, Gundelfingen, Kirchzarten, March, Staufen im Breisgau, Ehrenkirchen, Löffingen, Schallstadt - alle Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen NEU?
- NEU ist das Kennzeichen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.
- Kann ich NEU wählen, wenn ich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohne?
- Der Kreis führt mehrere Kürzel: NEU, FR, MÜL. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NEU?
- Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich NEU abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).