Kennzeichen NEA: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
DNEA
Das Wichtigste in Kürze
NEA ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.
Zulassungsstellen für NEA
- Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch - Kfz-Zulassungsstelle Bad Windsheim (Nebenstelle)
Konrad-Adenauer-Str. 1, 91438 Bad Windsheim - Kfz-Zulassungsstelle Scheinfeld (Nebenstelle)
Hauptstr. 3, 91443 Scheinfeld - Kfz-Zulassungsstelle Uffenheim (Nebenstelle)
Rothenburger Str. 34, 97215 Uffenheim
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Orte mit dem Kennzeichen NEA
Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim, Uffenheim, Emskirchen, Markt Erlbach, Scheinfeld, Diespeck, Burgbernheim, Uehlfeld, Burghaslach, Gerhardshofen, Obernzenn - alle Gemeinden des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen NEA?
- NEA ist das Kennzeichen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in Bayern.
- Kann ich NEA wählen, wenn ich im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wohne?
- Der Kreis führt mehrere Kürzel: NEA, SEF, UFF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NEA?
- Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich NEA abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).