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Kennzeichen NEA: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Das Wichtigste in Kürze

NEA ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Zulassungsstellen für NEA

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

  • SEF Neustadt a. d. Aisch-Bad Winds- heim
  • UFF Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Orte mit dem Kennzeichen NEA

Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim, Uffenheim, Emskirchen, Markt Erlbach, Scheinfeld, Diespeck, Burgbernheim, Uehlfeld, Burghaslach, Gerhardshofen, Obernzenn - alle Gemeinden des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Wofür steht das Kennzeichen NEA?
NEA ist das Kennzeichen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in Bayern.
Kann ich NEA wählen, wenn ich im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wohne?
Der Kreis führt mehrere Kürzel: NEA, SEF, UFF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NEA?
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
Muss ich NEA abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).