Kennzeichen NE: Rhein-Kreis Neuss
DNE
NE ist das Kfz-Kennzeichen des Rhein-Kreises Neuss in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Rhein-Kreises Neuss.
Zulassungsstellen für NE
- Kfz-Zulassungsstelle Neuss
Oberstr. 91, 41460 Neuss - Kfz-Zulassungsstelle Dormagen (Nebenstelle)
Kieler Str. 26, 41540 Dormagen - Kfz-Zulassungsstelle Grevenbroich (Nebenstelle)
Lindenstr. 10, 41515 Grevenbroich - Kfz-Zulassungsstelle Meerbusch (Büderich) (Nebenstelle)
Dorfstr. 20, 40667 Meerbusch (Büderich)
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Rhein-Kreis Neuss
- GV Rhein-Kreis Neuss
Orte mit dem Kennzeichen NE
Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen - alle Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen NE?NE ist das Kennzeichen des Rhein-Kreises Neuss in Nordrhein-Westfalen.Antwort
NE ist das Kennzeichen des Rhein-Kreises Neuss in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich NE wählen, wenn ich im Rhein-Kreis Neuss wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: NE, GV. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: NE, GV. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit NE?Bei der Zulassungsstelle des Rhein-Kreises Neuss. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Rhein-Kreises Neuss. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich NE abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).