Kennzeichen MY: Landkreis Mayen-Koblenz
DMY
MY ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz.
Zulassungsstellen für MY
- Kfz-Zulassungsstelle Andernach
Am Stadtgraben 29, 56626 Andernach - Kfz-Zulassungsstelle Koblenz
Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz - Kfz-Zulassungsstelle Mayen (Nebenstelle)
Auf der Eich 40, 56727 Mayen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Mayen-Koblenz
Orte mit dem Kennzeichen MY
Andernach, Mayen, Bendorf, Mülheim-Kärlich, Vallendar, Mendig, Weißenthurm, Polch, Plaidt, Ochtendung, Kruft, Nickenich - alle Gemeinden des Landkreises Mayen-Koblenz
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MY?MY ist das Kennzeichen des Landkreises Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz.Antwort
MY ist das Kennzeichen des Landkreises Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz.
- Kann ich MY wählen, wenn ich im Landkreis Mayen-Koblenz wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: MY, MYK, KO. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: MY, MYK, KO. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MY?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Mayen-Koblenz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MY abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).