Kennzeichen MTK: Main-Taunus-Kreis
DMTK
MTK ist das Kfz-Kennzeichen des Main-Taunus-Kreises in Hessen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Main-Taunus-Kreises.
Zulassungsstelle für MTK
- Kfz-Zulassungsstelle Hofheim am Taunus
In den Nassen 2, 65719 Hofheim am Taunus
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Main-Taunus-Kreis
- FH Main-Taunus-Kreis in Frankfurt Main-Höchst (auslaufend)
Orte mit dem Kennzeichen MTK
Hofheim am Taunus, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eschborn, Flörsheim am Main, Hochheim am Main, Schwalbach am Taunus, Eppstein, Kriftel, Liederbach am Taunus, Sulzbach (Taunus) - alle Gemeinden des Main-Taunus-Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MTK?MTK ist das Kennzeichen des Main-Taunus-Kreises in Hessen.Antwort
MTK ist das Kennzeichen des Main-Taunus-Kreises in Hessen.
- Kann ich MTK wählen, wenn ich im Main-Taunus-Kreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: MTK, FH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: MTK, FH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MTK?Bei der Zulassungsstelle des Main-Taunus-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Main-Taunus-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MTK abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).