Kennzeichen MGH: Main-Tauber-Kreis
DMGH
MGH ist das Kfz-Kennzeichen des Main-Tauber-Kreises in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Main-Tauber-Kreises.
Zulassungsstellen für MGH
- Kfz-Zulassungsstelle Tauberbischofsheim
Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim - Kfz-Zulassungsstelle Bad Mergentheim (Kreis Nebenstelle)
Wachbacher Str. 52, 97980 Bad Mergentheim - Kfz-Zulassungsstelle Wertheim-Bestenheid (Kreis Nebenstelle)
Roter Sand 2, 97977 Wertheim-Bestenheid
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Main-Tauber-Kreis
- TBB Main-Tauber-Kreis
Orte mit dem Kennzeichen MGH
Bad Mergentheim, Wertheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Boxberg, Igersheim, Külsheim, Niederstetten, Creglingen, Großrinderfeld, Grünsfeld - alle Gemeinden des Main-Tauber-Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MGH?MGH ist das Kennzeichen des Main-Tauber-Kreises in Baden-Württemberg.Antwort
MGH ist das Kennzeichen des Main-Tauber-Kreises in Baden-Württemberg.
- Kann ich MGH wählen, wenn ich im Main-Tauber-Kreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: MGH, TBB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: MGH, TBB. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MGH?Bei der Zulassungsstelle des Main-Tauber-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Main-Tauber-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MGH abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).