Kennzeichen MER: Saalekreis
DMER
MER ist das Kfz-Kennzeichen des Saalekreises in Sachsen-Anhalt. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Saalekreises.
Zulassungsstelle für MER
- Kfz-Zulassungsstelle Merseburg
Weißenfelser Str. 46a-c, 06217 Merseburg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Saalekreis
Orte mit dem Kennzeichen MER
Merseburg, Landsberg, Leuna, Teutschenthal, Bad Dürrenberg, Salzatal, Schkopau, Braunsbedra, Querfurt, Wettin-Löbejün, Petersberg, Bad Lauchstädt - alle Gemeinden des Saalekreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen MER?MER ist das Kennzeichen des Saalekreises in Sachsen-Anhalt.Antwort
MER ist das Kennzeichen des Saalekreises in Sachsen-Anhalt.
- Kann ich MER wählen, wenn ich im Saalekreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: MER, SK, MQ, QFT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: MER, SK, MQ, QFT. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit MER?Bei der Zulassungsstelle des Saalekreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Saalekreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich MER abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).