Kennzeichen LÜD: Lüdenscheid (auslaufend)
DLÜD
Das Wichtigste in Kürze
LÜD stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Lüdenscheid. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Märkischer Kreises.
Zulassungsstellen im Märkischer Kreis
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid - Kfz-Zulassungsstelle Iserlohn (Nebenstelle)
Griesenbraucker Str. 6, 58640 Iserlohn
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Märkischer Kreis
Orte im heutigen Kreis
Iserlohn, Lüdenscheid, Menden (Sauerland), Hemer, Plettenberg, Meinerzhagen, Werdohl, Altena, Kierspe, Halver, Neuenrade, Balve - alle Gemeinden des Märkischer Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich LÜD noch als neues Kennzeichen?
- Nein. LÜD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das LÜD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich LÜD abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).