Kennzeichen LÖB: Landkreis Görlitz
DLÖB
LÖB ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Görlitz in Sachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Görlitz.
Zulassungsstelle für LÖB
- Kfz-Zulassungsstelle Görlitz
Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Görlitz
Orte mit dem Kennzeichen LÖB
Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut, Großschönau, Oderwitz, Reichenbach/O.L., Boxberg/O.L. / Hamor - alle Gemeinden des Landkreises Görlitz
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen LÖB?LÖB ist das Kennzeichen des Landkreises Görlitz in Sachsen.Antwort
LÖB ist das Kennzeichen des Landkreises Görlitz in Sachsen.
- Kann ich LÖB wählen, wenn ich im Landkreis Görlitz wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: LÖB, GR, ZI, NOL, NY, WSW. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: LÖB, GR, ZI, NOL, NY, WSW. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit LÖB?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Görlitz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Görlitz. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich LÖB abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).