Kennzeichen LK: Kreis Minden-Lübbecke
DLK
LK ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke.
Zulassungsstellen für LK
- Kfz-Zulassungsstelle Minden
Portastr. 21, 32423 Minden - Kfz-Zulassungsstelle Lübbecke (Nebenstelle)
Westerbachstraße 31, 32312 Lübbecke
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Minden-Lübbecke
- MI Minden-Lübbecke
Orte mit dem Kennzeichen LK
Minden, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica, Lübbecke, Espelkamp, Petershagen, Hille, Rahden, Stemwede, Hüllhorst, Preußisch Oldendorf - alle Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen LK?LK ist das Kennzeichen des Kreises Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen.Antwort
LK ist das Kennzeichen des Kreises Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich LK wählen, wenn ich im Kreis Minden-Lübbecke wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: LK, MI. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: LK, MI. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit LK?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich LK abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).