Kennzeichen LDS: Landkreis Dahme-Spreewald
DLDS
LDS ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald.
Zulassungsstellen für LDS
- Kfz-Zulassungsstelle Königs Wusterhausen
Fontaneplatz 10c, 15711 Königs Wusterhausen - Kfz-Zulassungsstelle Lübben (Nebenstelle)
Weinbergstr. 1, 15907 Lübben
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Dahme-Spreewald
Orte mit dem Kennzeichen LDS
Königs Wusterhausen, Schönefeld, Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota), Zeuthen, Wildau, Mittenwalde, Schulzendorf, Luckau, Bestensee, Heidesee, Eichwalde, Märkische Heide/Markojska Góla - alle Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen LDS?LDS ist das Kennzeichen des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg.Antwort
LDS ist das Kennzeichen des Landkreises Dahme-Spreewald in Brandenburg.
- Kann ich LDS wählen, wenn ich im Landkreis Dahme-Spreewald wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: LDS, KW, LC, LN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: LDS, KW, LC, LN. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit LDS?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich LDS abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).