Kennzeichen KÜN: Hohenlohekreis
DKÜN
KÜN ist das Kfz-Kennzeichen des Hohenlohekreises in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Hohenlohekreises.
Zulassungsstelle für KÜN
- Kfz-Zulassungsstelle Künzelsau
Allee 17, 74653 Künzelsau
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Hohenlohekreis
- ÖHR Hohenlohekreis
Orte mit dem Kennzeichen KÜN
Öhringen, Künzelsau, Bretzfeld, Pfedelbach, Kupferzell, Neuenstein, Schöntal, Ingelfingen, Forchtenberg, Krautheim, Niedernhall, Mulfingen - alle Gemeinden des Hohenlohekreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen KÜN?KÜN ist das Kennzeichen des Hohenlohekreises in Baden-Württemberg.Antwort
KÜN ist das Kennzeichen des Hohenlohekreises in Baden-Württemberg.
- Kann ich KÜN wählen, wenn ich im Hohenlohekreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: KÜN, ÖHR. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: KÜN, ÖHR. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit KÜN?Bei der Zulassungsstelle des Hohenlohekreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Hohenlohekreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich KÜN abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).