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Kennzeichen HÜN: Hünfeld (auslaufend)

Das Wichtigste in Kürze

HÜN stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Hünfeld. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Landkreises Fulda.

Zulassungsstellen im Landkreis Fulda

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Landkreis Fulda

Orte im heutigen Kreis

Fulda, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Eichenzell, Neuhof, Großenlüder, Flieden, Eiterfeld, Kalbach, Burghaun, Hofbieber - alle Gemeinden des Landkreises Fulda

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Bekomme ich HÜN noch als neues Kennzeichen?
Nein. HÜN ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das HÜN trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
Muss ich HÜN abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).