Kennzeichen HS: Kreis Heinsberg
DHS
HS ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg.
Zulassungsstelle für HS
- Kfz-Zulassungsstelle Heinsberg
Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Heinsberg
Orte mit dem Kennzeichen HS
Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven, Geilenkirchen, Wegberg, Übach-Palenberg, Wassenberg, Gangelt, Selfkant, Waldfeucht - alle Gemeinden des Kreises Heinsberg
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen HS?HS ist das Kennzeichen des Kreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.Antwort
HS ist das Kennzeichen des Kreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich HS wählen, wenn ich im Kreis Heinsberg wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: HS, GK, ERK. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: HS, GK, ERK. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit HS?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich HS abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).