Kennzeichen HMÜ: Landkreis Göttingen
DHMÜ
Das Wichtigste in Kürze
HMÜ ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Göttingen in Niedersachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Göttingen.
Zulassungsstellen für HMÜ
- Kfz-Zulassungsstelle Bovenden
Rathauspl. 1, 37120 Bovenden - Kfz-Zulassungsstelle Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen - Kfz-Zulassungsstelle Osterode am Harz
Bergstr. 10, 37520 Osterode am Harz - Kfz-Zulassungsstelle Duderstadt (Nebenstelle)
Bostalstr. 9, 37115 Duderstadt - Kfz-Zulassungsstelle Göttingen (Nebenstelle)
Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen - Kfz-Zulassungsstelle Hann.Münden (Nebenstelle)
Adalbert-Stifter-Str. 27, 34346 Hann.Münden
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Göttingen
Orte mit dem Kennzeichen HMÜ
Göttingen, Hann. Münden, Osterode am Harz, Duderstadt, Bovenden, Herzberg am Harz, Rosdorf, Bad Lauterberg im Harz, Gleichen, Friedland, Bad Grund (Harz), Staufenberg - alle Gemeinden des Landkreises Göttingen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen HMÜ?
- HMÜ ist das Kennzeichen des Landkreises Göttingen in Niedersachsen.
- Kann ich HMÜ wählen, wenn ich im Landkreis Göttingen wohne?
- Der Kreis führt mehrere Kürzel: HMÜ, GÖ, DUD, OHA. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit HMÜ?
- Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Göttingen. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich HMÜ abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).