Kennzeichen GL: Rheinisch-Bergischer Kreis
DGL
Das Wichtigste in Kürze
GL ist das Kfz-Kennzeichen des Rheinisch-Bergischer Kreises in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischer Kreises.
Zulassungsstellen für GL
- Kfz-Zulassungsstelle Bergisch-Gladbach
Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch-Gladbach - Kfz-Zulassungsstelle Wermelskirchen (Nebenstelle)
Viktoriastr. 5, 42929 Wermelskirchen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Orte mit dem Kennzeichen GL
Bergisch Gladbach, Wermelskirchen, Rösrath, Leichlingen (Rheinland), Overath, Kürten, Burscheid, Odenthal - alle Gemeinden des Rheinisch-Bergischer Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen GL?
- GL ist das Kennzeichen des Rheinisch-Bergischer Kreises in Nordrhein-Westfalen.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit GL?
- Bei der Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischer Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich GL abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).