Kennzeichen GEO: Landkreis Haßberge und Landkreis Schweinfurt
DGEO
GEO ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Haßberge und des Landkreises Schweinfurt in Bayern. Das Kürzel wird in mehreren Kreisen ausgegeben. Welche Nummernbereiche wo vergeben werden, legt das Land fest. Ausgegeben wird es von den Zulassungsstellen des Landkreises Haßberge und des Landkreises Schweinfurt.
Zulassungsstellen für GEO
- Kfz-Zulassungsstelle Haßfurt
Am Ziegelbrunn 36, 97437 Haßfurt - Kfz-Zulassungsstelle Ebern (Nebenstelle)
Rittergasse 3, 96106 Ebern - Kfz-Zulassungsstelle Hofheim (Ufr) (Nebenstelle)
Obere Sennigstr. 4, 97461 Hofheim (Ufr) - Kfz-Zulassungsstelle Schweinfurt
Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen in diesen Kreisen
Orte mit dem Kennzeichen GEO
Landkreis Haßberge: Haßfurt, Ebern, Knetzgau, Zeil a.Main, Eltmann, Hofheim i.UFr., Oberaurach, Ebelsbach, Königsberg i.Bay., Maroldsweisach, Sand a.Main, Rauhenebrach - alle Gemeinden des Landkreises Haßberge
Landkreis Schweinfurt: Werneck, Niederwerrn, Schonungen, Dittelbrunn, Gerolzhofen, Gochsheim, Kolitzheim, Bergrheinfeld, Röthlein, Poppenhausen, Grettstadt, Sennfeld - alle Gemeinden des Landkreises Schweinfurt
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen GEO?
- GEO ist das Kennzeichen des Landkreises Haßberge und des Landkreises Schweinfurt in Bayern.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit GEO?
- Bei den Zulassungsstellen des Landkreises Haßberge und des Landkreises Schweinfurt. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich GEO abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).