Kennzeichen FKB: Landkreis Waldeck-Frankenberg
DFKB
Das Wichtigste in Kürze
FKB ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Hessen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Zulassungsstellen für FKB
- Kfz-Zulassungsbehörde Frankenberg
Auestraße 12, 35066 Frankenberg (Eder) - Kfz-Zulassungsstelle Korbach
Südring 2, 34497 Korbach - Kfz-Zulassungsstelle Bad Arolsen (Nebenstelle)
Große Allee 24, 34454 Bad Arolsen - Kfz-Zulassungsstelle Bad Wildungen (Nebenstelle)
An den Ziegeleien 14, 34537 Bad Wildungen - Kfz-Zulassungsstelle Battenberg (Nebenstelle)
Hauptstr. 58, 35088 Battenberg - Kfz-Zulassungsstelle Frankenberg (Eder) (Nebenstelle)
Bahnhofstr. 8-12, 35055 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Orte mit dem Kennzeichen FKB
Korbach, Frankenberg (Eder), Bad Wildungen, Bad Arolsen, Allendorf (Eder), Waldeck, Volkmarsen, Edertal, Willingen (Upland), Vöhl, Battenberg (Eder), Diemelstadt - alle Gemeinden des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen FKB?
- FKB ist das Kennzeichen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Hessen.
- Kann ich FKB wählen, wenn ich im Landkreis Waldeck-Frankenberg wohne?
- Der Kreis führt mehrere Kürzel: FKB, KB, WA. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit FKB?
- Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich FKB abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).