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Kennzeichen FAL: Fallingbostel (auslaufend)

Das Wichtigste in Kürze

FAL stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Fallingbostel. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Heidekreises.

Zulassungsstellen im Heidekreis

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen im Heidekreis

  • HK Heidekreis
  • SFA Soltau-Fallingbostel (auslaufend)
  • SOL Soltau (auslaufend)

Orte im heutigen Kreis

Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bad Fallingbostel, Bispingen, Schwarmstedt, Neuenkirchen, Wietzendorf, Hodenhagen, Lindwedel, Rethem (Aller) - alle Gemeinden des Heidekreises

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Bekomme ich FAL noch als neues Kennzeichen?
Nein. FAL ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das FAL trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
Muss ich FAL abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).