Kennzeichen FAL: Fallingbostel (auslaufend)
DFAL
Das Wichtigste in Kürze
FAL stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Fallingbostel. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Heidekreises.
Zulassungsstellen im Heidekreis
- Kfz-Zulassungsstelle Bad Fallingbostel
Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel - Kfz Zulassung
Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen - Kfz-Zulassungsstelle Soltau (Nebenstelle)
Harburger Str. 2, 29614 Soltau
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Heidekreis
Orte im heutigen Kreis
Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bad Fallingbostel, Bispingen, Schwarmstedt, Neuenkirchen, Wietzendorf, Hodenhagen, Lindwedel, Rethem (Aller) - alle Gemeinden des Heidekreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich FAL noch als neues Kennzeichen?
- Nein. FAL ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das FAL trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich FAL abgeben, wenn ich wegziehe?
- Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).