Kennzeichen ESW: Werra-Meißner-Kreis
DESW
ESW ist das Kfz-Kennzeichen des Werra-Meißner-Kreises in Hessen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Werra-Meißner-Kreises.
Zulassungsstellen für ESW
- Kfz-Zulassungsstelle Eschwege
Bahnhofstr. 15, 37269 Eschwege - Kfz-Zulassungsstelle Witzenhausen (Kreis Nebenstelle)
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Werra-Meißner-Kreis
- WIZ Werra-Meißner-Kreis
Orte mit dem Kennzeichen ESW
Eschwege, Witzenhausen, Hessisch Lichtenau, Bad Sooden-Allendorf, Sontra, Großalmerode, Wehretal, Meinhard, Waldkappel, Wanfried, Meißner, Ringgau - alle Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ESW?ESW ist das Kennzeichen des Werra-Meißner-Kreises in Hessen.Antwort
ESW ist das Kennzeichen des Werra-Meißner-Kreises in Hessen.
- Kann ich ESW wählen, wenn ich im Werra-Meißner-Kreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ESW, WIZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ESW, WIZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ESW?Bei der Zulassungsstelle des Werra-Meißner-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Werra-Meißner-Kreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ESW abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).