Kennzeichen EE: Landkreis Elbe-Elster
DEE
EE ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Elbe-Elster.
Zulassungsstellen für EE
- Kfz-Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
Riesaer Str. 17, 04924 Bad Liebenwerda - Kfz-Zulassungsstelle Finsterwalde (Nebenstelle)
Kirchhainer Str. 38a, 03238 Finsterwalde
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Elbe-Elster
Orte mit dem Kennzeichen EE
Finsterwalde, Bad Liebenwerda, Herzberg (Elster), Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda, Falkenberg/Elster, Uebigau-Wahrenbrück, Röderland, Mühlberg/Elbe, Sonnewalde, Schönewalde, Plessa - alle Gemeinden des Landkreises Elbe-Elster
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen EE?EE ist das Kennzeichen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg.Antwort
EE ist das Kennzeichen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg.
- Kann ich EE wählen, wenn ich im Landkreis Elbe-Elster wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: EE, LIB, FI, HZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: EE, LIB, FI, HZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit EE?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Elbe-Elster. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Elbe-Elster. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich EE abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).