Kennzeichen CUX: Landkreis Cuxhaven
DCUX
CUX ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Cuxhaven in Niedersachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven.
Zulassungsstellen für CUX
- Kfz-Zulassungsstelle Cuxhaven
Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven - KFZ-Zulassungsstelle Landkreis Cuxhaven (Nebenstelle Schiffdorf)
Zum Feldkamp 7, 27619 Schiffdorf
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Cuxhaven
Orte mit dem Kennzeichen CUX
Cuxhaven, Geestland, Wurster Nordseeküste, Loxstedt, Schiffdorf, Beverstedt, Hagen im Bremischen, Hemmoor, Otterndorf, Cadenberge, Hechthausen, Lamstedt - alle Gemeinden des Landkreises Cuxhaven
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen CUX?CUX ist das Kennzeichen des Landkreises Cuxhaven in Niedersachsen.Antwort
CUX ist das Kennzeichen des Landkreises Cuxhaven in Niedersachsen.
- Kann ich CUX wählen, wenn ich im Landkreis Cuxhaven wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: CUX, OTT, WEM. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: CUX, OTT, WEM. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit CUX?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich CUX abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).