Kennzeichen COC: Landkreis Cochem-Zell
DCOC
COC ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Cochem-Zell.
Zulassungsstellen für COC
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem
Endertplatz 2, 56812 Cochem - Kfz-Zulassungsstelle Zell (Mosel) (Nebenstelle)
Corray 1, 56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Cochem-Zell
- ZEL Cochem-Zell
Orte mit dem Kennzeichen COC
Cochem, Zell (Mosel), Ulmen, Kaisersesch, Treis-Karden, Blankenrath, Bullay, Lutzerath, Düngenheim, Büchel, Klotten, Bruttig-Fankel - alle Gemeinden des Landkreises Cochem-Zell
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen COC?COC ist das Kennzeichen des Landkreises Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz.Antwort
COC ist das Kennzeichen des Landkreises Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz.
- Kann ich COC wählen, wenn ich im Landkreis Cochem-Zell wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: COC, ZEL. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: COC, ZEL. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit COC?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cochem-Zell. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Cochem-Zell. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich COC abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).