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Kennzeichen BU: Burgdorf (auslaufend)

Das Wichtigste in Kürze

BU stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Burgdorf. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde der Region Hannover.

Zulassungsstellen in der Region Hannover

Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.

Weitere Kennzeichen in der Region Hannover

  • H Hannover
  • NRÜ Neustadt am Rübenberge (auslaufend)
  • SPR Springe (auslaufend)

Orte im heutigen Kreis

Hannover, Garbsen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Lehrte, Laatzen, Wunstorf, Seelze, Barsinghausen, Burgdorf, Wedemark, Springe - alle Gemeinden der Region Hannover

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z

Häufige Fragen

Bekomme ich BU noch als neues Kennzeichen?
Nein. BU ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das BU trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
Muss ich BU abgeben, wenn ich wegziehe?
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).