Kennzeichen BRL: Landkreis Goslar
DBRL
BRL ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Goslar in Niedersachsen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Goslar.
Zulassungsstelle für BRL
- Kfz-Zulassungsstelle Goslar
Stapelner Str. 8, 38644 Goslar
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Goslar
Orte mit dem Kennzeichen BRL
Goslar, Bad Harzburg, Seesen, Langelsheim, Clausthal-Zellerfeld, Liebenburg, Braunlage, Harz (Landkreis Goslar) - alle Gemeinden des Landkreises Goslar
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BRL?BRL ist das Kennzeichen des Landkreises Goslar in Niedersachsen.Antwort
BRL ist das Kennzeichen des Landkreises Goslar in Niedersachsen.
- Kann ich BRL wählen, wenn ich im Landkreis Goslar wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BRL, GS, CLZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BRL, GS, CLZ. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BRL?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Goslar. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Goslar. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BRL abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).