Kennzeichen BR: Landkreis Karlsruhe
DBR
BR ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Karlsruhe.
Zulassungsstellen für BR
- Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe
Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe - Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Nebenstelle)
Am Seedamm 8/1, 75015 Bretten - Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Nebenstelle)
Orbinstr. 24, 76646 Bruchsal - Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Nebenstelle)
Am Lindscharren 4-6, 76275 Ettlingen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Karlsruhe
- KA Karlsruhe
Orte mit dem Kennzeichen BR
Bruchsal, Ettlingen, Bretten, Stutensee, Waghäusel, Rheinstetten, Pfinztal, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Malsch, Kraichtal, Waldbronn - alle Gemeinden des Landkreises Karlsruhe
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BR?BR ist das Kennzeichen des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg.Antwort
BR ist das Kennzeichen des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg.
- Kann ich BR wählen, wenn ich im Landkreis Karlsruhe wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BR, KA. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BR, KA. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BR?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Karlsruhe. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Karlsruhe. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BR abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).