Kennzeichen BOH: Kreis Borken
DBOH
BOH ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Borken in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Borken.
Zulassungsstellen für BOH
- Kfz-Zulassungsstelle Borken
Burloer Str. 93, 46325 Borken - Kfz-Zulassungsstelle Ahaus (Nebenstelle)
Bahnhofstr. 93, 48683 Ahaus - Kfz-Zulassungsstelle Bocholt (Nebenstelle)
Kaiser-Wilhelm-Str. 52-53, 46395 Bocholt
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Borken
Orte mit dem Kennzeichen BOH
Bocholt, Gronau (Westf.), Borken, Ahaus, Vreden, Stadtlohn, Rhede, Gescher, Reken, Velen, Raesfeld, Isselburg - alle Gemeinden des Kreises Borken
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BOH?BOH ist das Kennzeichen des Kreises Borken in Nordrhein-Westfalen.Antwort
BOH ist das Kennzeichen des Kreises Borken in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich BOH wählen, wenn ich im Kreis Borken wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BOH, BOR, AH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BOH, BOR, AH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BOH?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Borken. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Borken. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BOH abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).