Kennzeichen BLB: Kreis Siegen-Wittgenstein
DBLB
BLB ist das Kfz-Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Zulassungsstellen für BLB
- Kfz-Zulassungsstelle Siegen
St. Johann-Str. 23, 57074 Siegen - Kfz-Zulassungsstelle Bad Berleburg (Nebenstelle)
Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kreis Siegen-Wittgenstein
- SI Siegen-Wittgenstein
Orte mit dem Kennzeichen BLB
Siegen, Kreuztal, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg, Freudenberg, Burbach, Hilchenbach, Bad Laasphe, Neunkirchen, Erndtebrück - alle Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BLB?BLB ist das Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen.Antwort
BLB ist das Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen.
- Kann ich BLB wählen, wenn ich im Kreis Siegen-Wittgenstein wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BLB, SI. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BLB, SI. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BLB?Bei der Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BLB abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).