Kennzeichen BGD: Landkreis Berchtesgadener Land
DBGD
BGD ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Berchtesgadener Land in Bayern. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Berchtesgadener Land.
Zulassungsstelle für BGD
- Kfz-Zulassungsstelle Bad Reichenhall
Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Berchtesgadener Land
Orte mit dem Kennzeichen BGD
Bad Reichenhall, Freilassing, Ainring, Teisendorf, Berchtesgaden, Laufen, Bischofswiesen, Saaldorf-Surheim, Schönau a.Königssee, Piding, Anger, Bayerisch Gmain - alle Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen BGD?BGD ist das Kennzeichen des Landkreises Berchtesgadener Land in Bayern.Antwort
BGD ist das Kennzeichen des Landkreises Berchtesgadener Land in Bayern.
- Kann ich BGD wählen, wenn ich im Landkreis Berchtesgadener Land wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: BGD, BGL, REI, LF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: BGD, BGL, REI, LF. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit BGD?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Berchtesgadener Land. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Berchtesgadener Land. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich BGD abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).